Neue Verordnung gilt ab heute - Bilanzielle Rückstellungen werden realitätsnah abgezinst
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat gestern eine Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen erlassen. Die Verordnung, die im Rahmen der Bilanzrechtsreform (BilMoG) notwendig geworden ist, ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 26.11.2009 in Kraft. Die von der Bundesbank zu errechnenden Zinssätze sind von allen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Rückstellungen zu beachten. Die Berechnung der Rückstellungen kann künftig realitätsgerecht und für alle Unternehmen auf einheitlicher Grundlage erfolgen. Die Bundesbank wird die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze ab Dezember mit verbindlicher Wirkung auf der Webseite www.bundesbank.de bekannt machen.
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