Fiskus akzeptiert vorläufig Freibetrag für Arbeitszimmer von Lehrern und vergleichbaren Berufsgruppen
Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen dürfen ihr Arbeitszimmer vorerst wieder steuerlich geltend machen, so ein aktuelles BMF-Schreiben. Die Finanzverwaltung akzeptiert es jetzt, wenn die voraussichtlichen Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von maximal 1.250 € als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Diese Entscheidung ist allerdings nur vorläufig. Arbeitnehmer tragen dabei das Risiko einer Nachzahlung. Das Finanzministerium reagiert mit dem Schreiben auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH), der verfassungsrechtliche Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot geltend gemacht hatte. Kippt das Bundesverfassungsgericht das Verbot, müssen die Finanzämter die überzahlten Steuern zurückgeben (BMF-Schreiben vom 06.10.2009, Az.: IV A 3 - S 0623/09/10001 2009/0650100).
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