Ehegatten können neues Verfahren für Lohnsteuerabzug wählen
Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können laut aktueller Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen.
Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Durch das so genannte Faktorverfahren erreichen sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können. Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen (BMF, vom 06.10.2009).
Wenn Sie mehr zum Faktorverfahren wissen wollen, lesen Sie den Beitrag Faktorverfahren 2010 – Für welche Ehepaare sich die neue Steuerklasse tatsächlich lohnt.
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