Benzinkauf mit Tankkarte ist kein steuerfreier Sachbezug
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg führt der Kauf von Benzin mit einer Tankkarte des Arbeitgebers zu steuerpflichtigem Barlohn, der nicht unter die 44 €-Grenze für steuerfreie Sachbezüge fällt. Auch ein zusätzlich überlassener Benzingutschein, der für sich betrachtet die Voraussetzungen eines Sachbezuges erfüllt, sei bedeutungslos, weil in einem solchen Fall die in Form der Tankkartenüberlassung erfolgte Bargeldhingabe zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem im Vordergrund stehe. Mit der Zuwendung der Tankkarten, denen jedenfalls wirtschaftlich eine Kreditkartenfunktion beizumessen sei, fließe den Arbeitnehmern somit eine Einnahme in Geldwert zu (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2008, Az.: 13 K 2626/07).
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