ELENA ist jetzt verbindlich
Seit 02.04.2009 gilt Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) - eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten senken will. Arbeitgeber sind ab 01.01.2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, bei der sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Ab 2012 werden dann die für die Bewilligungvon Anträgen auf Arbeitslosen-, Wohn- und Elterngeld erforderlichen Daten mittels Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen - papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen sind dann überflüssig. Der Normenkontrollrat beziffert die Ersparnis für deutsche Arbeitgeber mit jährlich rund 85 Mio. €.
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