Ohne Durchsuchungsbeschluss müssen Steuerfahnder draußen bleiben
Dass auch ehrliche Unternehmer, die stets pünktlich und vollständig ihre Steuerschuld begleichen ins Visier von Steuerfahndern geraten können, ist nichts Neues. Bedenklich stimmt jedoch, wenn es im Zuge von Ermittlungen der Steuerbehörden zu illegalen Hausdurchsuchungen kommt. Das höchste deutsche Gericht hat dazu klar Stellung bezogen.
Der Fall aus der Praxis:
Die Ehegattin eines Unternehmens baute eine große Gewerbehalle. Die Finanzbeamten vermuteten, das Geld für den Bau stamme aus unversteuertem Einkommen des Ehemanns. Auf die Finanzierung angesprochen erklärte der Unternehmer, das Geld habe er von seinem Schwiegervater, der größere Einnahmen aus dem Verkauf eines Grundstücks erzielt habe, auf der Grundlage eines Darlehens erhalten. Das Finanzamt schenkte dieser Aussage keinen Glauben und durchsuchte die Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmers. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Mann die Wahrheit gesagt hatte. Die Finanzbehörde stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein. Der Unternehmer fühlte sich jedoch durch das Vorgehen der Steuerfahnder in seinen Rechten verletzt und zog vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Das sagt das Gericht:
Die Verfassungsbeschwerde des Unternehmers hatte Erfolg. Nach Ansicht der Bundesrichter basierte der Verdacht der Steuerhinterziehung im Streitfall auf sehr vagen Anhaltspunkten. Ein hinreichender Tatverdacht sei jedenfalls nicht zu erkennen. Die Durchsuchung habe vielmehr lediglich einer Ausforschung gedient. Ein solches Vorgehen sei illegal, weil dadurch erst die Tatsachen, die zur Begründung eines Tatverdachts erforderlich sind, ermittelt würden. Zur Aufklärung der Herkunft der Finanzmittel zum Bau der Halle hätten andere Mittel zur Verfügung gestanden, die überhaupt nicht oder zumindest weniger empfindlich in Grundrechte des Unternehmers eingegriffen hätten. Das Vorgehen der Steuerfahnder sei deshalb als rechtswidrig zu bewerten.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.07.2006, Az.: 2 BvR 2030/40)
Expertenrat
Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre und deshalb grundsätzlich nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss erlaubt. Weder Polizeibeamten, noch Steuerfahndern oder anderen Staatsdienern sollten Sie Einlass in die Wohnung gewähren, ohne dass ein solcher Beschluss vorliegt und Ihnen entsprechend ausgehändigt wird.
Checkliste zum Download
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