Neue Besteuerung von Fonds: Lohnt sich ein Investment noch?
Ab 2018 greift der Fiskus Fondsanlegern tiefer in die Tasche, eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent wird fällig. Viele Anleger fragen sich: Lohnt sich da ein Investment überhaupt noch? Zumal es noch weitere grundlegende Änderungen gibt, von denen Anteilseigner betroffen sind.
Körperschaftsteuer wird auch im Ausland fällig
Die gravierendste Neuerung betrifft die 15-prozentige Körperschaftsteuer. Ihre Einführung bedeutet zunächst einmal, dass ein Fonds weniger an die Anteilseigner ausschüttet. Abgefedert wird diese Minderung durch eine teilweise Freistellung von der Abgeltungssteuer. Dabei kommt es wiederum auf die Art des Fonds an: Während bei Immobilienfonds bis zu 80 Prozent der Erträge freigestellt werden können, sind es bei Aktienfonds lediglich 30 Prozent und bei Mischfonds sogar nur 15 Prozent.
Diese und weitere Änderungen können eine Anpassung der persönlichen Investment-Strategie erforderlich machen. Wenn noch nicht geschehen, sollten sich betroffene Anleger möglichst bald professionell beraten lassen – Informationen dazu finden sich beispielsweise auf dieser Seite.
Die Stiftung Warentest rät aber davon ab, nun mehr Geld in ausländische Fonds zu stecken. Denn in vielen Ländern werden bereits seit längerem Körperschaftsteuern auf Fondserträge erhoben. Mancherorts liegen sie deutlich über dem deutschen Satz, in den USA sind es beispielsweise 35 Prozent.
Neu: Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds
Die künftig in Deutschland erhobene Körperschaftsteuer wird auch auf offene Immobilienfonds erhoben, und zwar auf Gewinne aus inländischer Vermietung oder Verpachtung sowie aus Veräußerungen. Die steuerfreie Zehnjahresfrist gibt es künftig nicht mehr. Ausnahme: Läuft die Haltefrist einer Immobilie vor dem 1. Januar 2018 ab, wird keine Steuer fällig.
Außerdem führt der Staat für Anleger in ausländische thesaurierende Fonds (in denen Gewinne nicht ausgezahlt, sondern sofort wieder angelegt werden) eine Vorabpauschale ein, aus der sich die zu zahlende Steuer errechnet. Bei thesaurierenden Fonds werden Gewinne nicht ausgezahlt, sondern sofort wieder angelegt. Die Höhe der Steuer auf solche Fonds orientiert sich unter anderem am Fondswert zum Beginn des Jahres. Am Jahresende wird dann überprüft, wie der Wert des Fonds sich tatsächlich entwickelt hat. Diese tatsächliche Wertsteigerung begrenzt auch die maximale Höhe der Pauschale. Sollte es keinen Wertzuwachs geben, entfallen sowohl Vorabpauschale als auch Steuern.
Hintergrund der Neuregelung: Der Staat will verhindern, dass Steuerzahlungen auf Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds erst nach Jahren in seine Kassen fließen. Bisher hatte der Fiskus bei solchen Fonds auf die wieder investierten Gewinne zunächst keinen Anspruch.
Investment prüfen: Auch Altanleger von den Änderungen betroffen
Von einer weiteren Änderung sind die sogenannten Altanleger betroffen: Der steuerfreie Bestandsschutz für vor 2009 angeschaffte Investmentanteile entfällt. Auf alle Kursgewinne, die ab 2018 anfallen, müssen künftig Steuern gezahlt werden. Vorher aufgelaufene Gewinne bleiben dagegen steuerfrei. Und: Für Altanleger gilt ein relativ großzügiger Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro. Dieser dürfte für viele Betroffene einige Jahre lang ausreichen.
Darüber hinaus können Verluste auf die Gewinne angerechnet werden. „Falls Sie also einen Teil Ihrer Altbestände nach 2018 mit Verlust verkaufen, vergrößert das den Betrag, der Ihnen steuerfrei bleibt – so lange, bis Sie die 100.000 Euro erreichen“, erläutert die Stiftung Warentest. Eine Übertragung des Freibetrags an Ehepartner oder Kinder ist dagegen nicht möglich. Tipp der Fachleute: Altanleger sollten möglichst rasch ihren Altbestand gründlich prüfen.
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