„Verböserung“ - Finanzamt muss auf Nachteile hinweisen
Rund 1/3 aller Steuerbescheide sind fehlerhaft. In den meisten Fällen lohnt sich ein Einspruch. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist das Finanzamt verpflichtet, den Steuerzahler darüber aufzuklären, dass es durch den Einspruch auch zu einer Verschlechterung - sogenannte Verböserung - seiner steuerlichen Situation kommen kann.
Der Fall aus der Praxis
Eine Sozietät bestand aus 3 Gesellschaftern. Einer der Mitgesellschafter war freiberuflich tätig. Nach Abschluss einer Außenprüfung erließ das Finanzamt einen Änderungsbescheid. Dieser beließ den Gesamtgewinn der Gesellschaft unverändert. Die Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter hatte sich aber geändert. Alle 3 Gesellschafter legten Einspruch gegen den Bescheid ein. In der Einspruchsentscheidung setzte das Finanzamt den Gewinn der Gesellschaft um 125.000 € niedriger an und rechnete einen Veräußerungsgewinn zur Hälfte dem Freiberufler gewinnsteigernd zu. Vor Erlass der Einspruchsentscheidung hatte die Finanzbehörde keinen der Gesellschafter auf die Gefahr einer Verböserung hingewiesen. Der Freiberufler war der festen Überzeugung, dass das Finanzamt auf eine mögliche Verschlechterung der steuerlichen Situation zwingend hätte hinweisen müssen und ging vor Gericht.
Das sagt der Richter
Mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Nach Ansicht der Finanzrichter hätte das Finanzamt den Änderungsbescheid in der Einspruchsentscheidung nicht zum Nachteil des Freiberuflers ändern dürfen, wenn er nicht zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden war und keine Gelegenheit gehabt habe, sich zu äußern. Es komme nicht darauf an, dass die festgestellten Besteuerungsunterlagen insgesamt in der Höhe herabgesetzt worden seien. Entscheidend sei vielmehr, dass der Gewinnanteil des Mitgesellschafters erhöht worden sei.
(BFH, Urteil vom 22.03.2006, Az.: XI R 24/05)
Im Zweifel Einspruch einlegen
Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Sie diesen umgehend überprüfen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit, sollten Sie nicht zögern, Einspruch einzulegen. In welchen Fällen sich ein Einspruch lohnt, erfahren Sie hier.
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