Umstrittene Lebensversicherung: Kündigung laut BDV noch im Juli möglich
Der Bundespräsident Joachim Gauck hat laut Bund der Versicherten e. V. (BdV) offiziell mitgeteilt, das äußerst umstrittene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) vor dem Inkrafttreten eingehend zu prüfen.
Das neue Gesetz räumt den Versicherungen unter anderem die Möglichkeit ein, den Kundenanteil an den sogenannten Bewertungsreserven zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Prüfung durch den Bundespräsidenten werde laut Bundespräsidialamt durchaus sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
Sollte das Gesetz dann tatsächlich erst im September in Kraft treten, könnten Kunden mit einer Kündigung ihres Vertrages noch im Juli – ggf. sogar auch im August – diesen Kürzungen zuvorkommen.
Verträge, die noch 2014 enden
Nach Rücksprache der Redaktion mit Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten e. V. (BdV), kann gerade für Verträge, die noch in 2014 enden, eine Kündigung die richtige Entscheidung sein und so mehrere Tausend Euro sparen – es kommt aber immer auf den jeweiligen Einzelvertrag an. Generell rät der Verband betroffenen Kunden, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, ohne zuvor fachlichen Rat bei Verbraucherverbänden oder spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Der BDV hat zu dieser Problematik auch ein Merkblatt mit Handlungsempfehlungen verfasst.
Verfassungsrechtliche Bedenken des BdV
Der Versichertenverband hatte am 09. Juli in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz geltend gemacht und Herrn Gauck ersucht, das LVRG dahingehend zu überprüfen. Mit Erfolg – der BdV wertet das Vorgehen des Bundespräsidenten als Denkzettel für die Große Koalition. „Verbrauchern und Kritikern des Gesetzes wurde nie ernsthaft die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Gesetzesentwurf zu positionieren, sogar dem Normenkontrollrat hatte die Regierung keine Möglichkeit einer Bewertung gegeben“, kritisiert der BDV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Das Verhalten des Bundespräsidenten wird demgegenüber begrüßt: „Herr Gauck hat erkannt, dass ein solches Vorgehen nicht im Sinne einer verbraucherfreundlichen Politik sein kann. Er zeigt sich nicht nur als Bürgerpräsident, sondern auch als Verbraucherpräsident“.
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