Betriebliche Weihnachtsfeier: Nur Anwesende erhalten Weihnachtsgeschenk
Arbeitgeber belohnt Teilnahme an Weihnachtsfeier mit iPad mini
Ein Arbeitgeber, der ein Handelsunternehmen mit rund 100 Beschäftigten betreibt, wollte erreichen, dass mehr seiner Mitarbeiter an Betriebsfeiern teilnehmen. Deshalb fand auf der Weihnachtsfeier im Jahr 2012 eine nicht angekündigte Geschenkaktion statt, bei der die anwesenden 75 Mitarbeiter jeweils ein iPad mini erhielten. Ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Weihnachtsfeier arbeitsunfähig war und deshalb nicht teilnehmen konnte, meinte, er habe aus Gründen der Gleichbehandlung Anspruch auf das iPad mini. Das iPad mini sei darüber hinaus Teil der Vergütung, die ihm auch während seiner Krankheit zustehe.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Arbeitgeber habe mit seiner Überraschung ein freiwilliges Engagement außerhalb der Arbeitszeit belohnen wollen. Deshalb handele es sich bei dem iPad mini um eine Zuwendung eigener Art, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sei. Der Arbeitgeber sei bei solchen Zuwendungen auch berechtigt, die Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, wenn er damit das Ziel verfolge, die Betriebsfeiern attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zur Teilnahme zu motivieren (ArbG Köln, Urteil vom 18.10.2013, Az.: 3 Ca 1819/13).
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