Unzulässige Werbung: "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" suggeriert Garantieerklärung
ebay-Angebot "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" ist unzulässige Werbung
Ein Online-Händler vertrieb in seinem Onlineshop einen Bodenstaubsauger, den er bei ebay mit der Option „Sofort kaufen“ zum Erwerb anbot. Dem Angebot waren mehrere Bilder beigefügt. Eines der Bilder zeigte die Zahl 5 und enthielt die Angabe „5 Jahre Garantie“. In der Folge wurde der Online-Händler für dieses ebay-Angebot von einem Konkurrenten abgemahnt. Als Begründung für die Abmahnung führte der Konkurrent des Online-Händlers an, dass die Garantieerklärung nicht alle notwendigen Angaben enthalte und forderte ihn deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Abmahnkosten auf. Der Online-Händler gab die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Abmahnkosten zu bezahlen.
Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Online-Händler habe durch die Angabe „5 Jahre Garantie“ bei ebay eine verbindliche Garantieerklärung abgegeben. Dies ergebe sich daraus, dass der ebay-Verkäufer durch die Wahl der „Sofort-Kaufen“ Option ein bindendes Verkaufsangebot abgegeben habe. Von daher komme bereits dann ein Kaufvertrag zustande, wenn die Schaltfläche angeklickt und der Vorgang bestätigt werde. Käufer dürften hier davon ausgehen, dass die fünfjährige Garantie fester Vertragsbestandteil wird. Die Abgabe einer verbindlichen Garantieerklärung habe zur Folge, dass der ebay-Verkäufer seinen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nachzukommen habe. Dementsprechend müsse die Garantieerklärung über den Inhalt der Garantie aufklären. Zudem sei der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher auf seine gesetzlichen Rechten hinzuweisen, die durch die Garantieerklärung nicht eingeschränkt werden dürfen. Da der Online-Händler nicht die erforderlichen Angaben gemacht habe, sondern sich der Inhalt seiner Garantieerklärung in dem Vorhalten eines einzelnen Fotos beschränkt habe, müsse er einen Großteil der geltend gemachten Abmahnkosten zahlen (OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12).
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