Gewalttaten rechtfertigen Entzug der Fahrerlaubnis ohne MPU
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Gewalttaten: Gericht bestätigt Entziehung auch ohne MPU
Der Antragsteller ist mehrfach und fortlaufend wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm deshalb die Fahrerlaubnis, da aufgrund des von ihm ausgehenden hohen Aggressionspotenzials nicht zu erwarten sei, dass er sich im Straßenverkehr hinreichend angepasst und an den Regeln orientiert verhalte.
Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat der Behörde Recht gegeben. Anhaltspunkte dafür, dass die Strafverfahren sowie ein nach Angaben des Antragstellers durchgeführtes Anti-Aggressionstraining irgendeine Verhaltensänderung bewirkt haben könnten, seien nicht ersichtlich. Der Antragsteller sei zur Zeit zusammen mit Mitgliedern einer neonazistischen Gruppe vor dem Landgericht (LG) Dortmund angeklagt, weil er an Körperverletzungen auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt, dem Überfall auf eine Gaststätte und an Körperverletzungsdelikten in Duisburg beteiligt gewesen sein soll. In Verbindung mit den schon rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren werde deutlich, dass das Aggressionspotenzial des Antragstellers häufig auch unter erheblichem Alkoholeinfluss weiterhin ungehemmt wirke und von einer Besserung oder gar Aufarbeitung nicht die Rede sein könne. Deshalb sei, obwohl der Antragsteller bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen sei, auch ohne Abklärung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von der Nichteignung des Antragstellers auszugehen. Bei diesem Sachverhalt stehe die Entzug der Fahrerlaubnis nicht im Ermessen der Behörde (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.09.2012, Az.: 7 L 896/12).
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