Entzug der Fahrerlaubnis: Wiederholtes Falschparken hat Führerscheinentzug zur Folge
Entzug der Fahrerlaubnis: Hartnäckiges Falschparken kann den Führerschein kosten
Ein Autofahrer beging zwischen November 2010 und Juni 2012 mit zwei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten (127 Parkverstöße, 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen). Daraufhin entzog ihm das zuständige Landesamt die Fahrerlaubnis. Der Autofahrer wehrte sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis, indem er argumentierte, Parkverstöße brächten keine Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer mit sich. Die Verstöße hätten zum größten Teil seine Mitarbeiter verursacht. Soweit er das Fahrzeug gefahren habe, seien lediglich 42 Verstöße auf ihn zurückzuführen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin bestätigte die Entscheidung der Behörde. Eine Fahrerlaubnis könne nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen entzogen werden, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen habe. Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häuften, dass dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbar werde. Dies sei dann anzunehmen, wenn - wie im Streitfall - auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verstoß anfalle. Die nicht von ihm begangenen Verstöße habe er jedenfalls ermöglicht, weil er als Halter das rechtswidrige Verhalten Dritter mit auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeugen nicht rechtzeitig und im erforderlichen Umfang unterbunden habe (VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 4 L 271.12).
- Kommentieren
- 4298 Aufrufe