Kein Schatzfund: Im Kachelofen entdecktes Geld gehört zum Erbe
Erbrecht aktuell: Im Kachelofen entdecktes Geld gehört zum Erbe und ist kein Schatzfund
Der Beklagte hatte 2008 ein Mehrfamilienhaus erworben. Bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss fand er in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700 DM in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die vormalige Eigentümerin hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod 1993 bewohnt. Die Erbin der verstorbenen Eigentümerin forderte vom Beklagten umgerechnet 145.945 €. Der Beklagte weigerte sich und behauptete, das Geld stamme von einem unbekannten Dritten.
Das Gericht gab der Klage statt. Der Beklagte müsse als Hauseigentümer der Auszahlung der rund 145.945 € an die Klägerin als Erbin des Geldes zustimmen. Die Tatsache, dass die Banderolen des Geldes aus den 70er Jahren stammten sowie die Tatsache, dass außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt hatten, sprächen dafür, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin stammte und nicht, wie vom Beklagten behauptet, von einem unbekannten Dritten. Der Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass es sich bei den Geldkassetten um einen Schatzfund nach § 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handele. Ein Schatzfund setze nämlich voraus, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei. Die frühere Eigentümerin des Geldes aus dem Kachelofen sei im Streitfall allerdings gefunden worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012, Az.: 15 O 103/11).
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