Unzulässige Ortung per GPS – Autovermieter Europcar muss 54.000 € Bußgeld zahlen
Europcar hat Ortung per GPS jahrelang ohne Wissen der Mieter durchgeführt
Die Europcar Autovermietung GmbH hat einen Teil ihrer Mietwagen ohne Wissen der Mieter per GPS orten lassen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit hat diese unzulässige Erhebung personenbezogener Daten mit einem Bußgeld in Höhe von 54.000 € geahndet. Europcar hatte in 1.300 hochwertigen Mietwagen ihrer Flotte Ortungssysteme eingebaut und diese genutzt. Neben dem Standort wurden Datum, Zeit und auch die Geschwindigkeit der Mietwagen erhoben. Bei Vor-Ort-Ermittlungen hat die Datenschutzbehörde festgestellt, dass die Angaben von Europcar unvollständig waren. Eine Kontrolle bei einer Firma in Schleswig-Holstein, die im Auftrag von Europcar seit 2004 die Fahrzeugortung vornimmt, ergab, dass auch ohne Anlass zusätzlich alle 48 Stunden eine Ortung der Fahrzeuge vorgenommen wurde. Da die Übermittlung der Ortungsdaten ohne Wissen und ohne Einwilligung der Mieter erfolgte, war sie ordnungswidrig. Daneben gab es zwischen der Europcar und der ausführenden Firma keinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Europcar hatte beanstandete Ortung trotz Aufforderung der Datenschutzbehörde nicht beendet
Die Höhe des Bußgeldes wurde zudem maßgeblich davon beeinflusst, dass die Europcar GmbH dem Datenschutzbeauftragten anfänglich keine vollständigen Auskünfte erteilt und trotz Aufforderung das unzulässige Verhalten zunächst nicht beendet hatte. Mittlerweile hat Europcar die regelmäßige Ortung alle 48 Stunden ganz abgestellt. Über die Übermittlung der Ortungsdaten in den anderen Fällen werden Mieter jetzt im Vorwege informiert und müssen ihr im Rahmen des Mietvertrags zustimmen.
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