Ab 2013 - Neuer Schwerbehindertenausweis zum Grad der Behinderung erhält Format wie Bankkarte
Umstellung beim Schwerbehindertenausweis zum Grad der Behinderung soll 2015 abgeschlossen sein
Ab 01.01.2013 kann der derzeitig relativ große Schwerbehindertenausweis als kleinere Plastikkarte ausgestellt werden, der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Der Schwerbehindertenausweis entspricht dann dem neuen Personalausweis oder einer Bankkarte, die nach dem Format ID-1 (Standardformat nach ISO 7815) erstellt werden. Mit dem Format kommt die Bundesregierung einer im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigten Maßnahme nach. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbständig fest, die Umstellung von Papier auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am Jahresanfang 2015 abgeschlossen sein. Die bisherigen Ausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Der mit dem Grad der Behinderung (GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleich kann nach wie vor mit dem alten Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden.
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