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SEPA Überweisung und SEPA Lastschrift – Das müssen Sie beim Zahlungsverkehr künftig beachten

3. Mai 2012

SEPA Überweisung und SEPA Lastschrift sollen Zahlungsverkehr in der EU beschleunigen

Mittels SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift soll der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht werden.

 

SEPA Überweisung und SEPA Lastschrift auf www.business-netz.com

Die Bundesregierung hat Ende April das Begleitgesetz zu SEPA (Single Euro Payments Area) auf den Weg gebracht. Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas werden so einfacher, schneller und damit effizienter. Eine bis 2016 geltende Übergangsfrist ermöglicht für einzelne in Deutschland gebräuchliche Zahlungsprodukte eine verbraucherfreundliche und einfache Umstellung. Die am 31.03.2012 in Kraft getretene europäische SEPA-Verordnung schreibt vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 01.02.2014 in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungen als auch Lastschriften) sind dann nur noch im SEPA-Format möglich. Eine neue 22stellige IBAN-Nummer, die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC. Die Bundesregierung macht von einzelnen Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch, um die Umstellung für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.


Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher

  • Verbraucher müssen spätestens ab dem 01.02.2016 für Überweisungen und Lastschriften die internationale 22stellige Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Die IBAN setzt sich ganz einfach zusammen aus der Länderkennzeichnung „DE“, einer zweistelligen Prüfziffer und aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. So würde beispielsweise aus einer bisherigen deutschen Kontoverbindung mit Länderkennzeichnung DE, Prüfziffer 88, achtstelliger Bankleitzahl 11111111 und zehnstelliger Kontonummer 1234567890 die IBAN Nummer DE88111111111234567890. Die Umstellung ist für die Kontoinhaber kostenlos. Kredit- und EC-Karten werden beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Nummer versehen.
     
  • Privatkunden erhalten die Möglichkeit, die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 01.02.2016 weiter zu verwenden.
     
  • Bei Lastschriften sind künftig Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich, bisher reichte hierzu schon die Ermächtigung des Gläubigers aus. Dadurch hat der Verfügende eine größere und bessere Kontrolle über seine Kontoverfügungen. Bestehende, bereits erteilte Lastschriften, werden spätestens 2016 von den Banken unbürokratisch und ohne weitere Erklärung auf das neue System umgestellt.


Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen

  • Unternehmen, die ihren Kunden die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbieten, müssen bis zum 01.02.2014 die nach der EU-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des XML-Formats nach ISO 20022).
     
  • Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1. Februar 2014 Ermächtigungen im SEPA-Format (Mandate) verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungslastschriften werden aufgrund der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Zusätzlich ist durch die in der EU-Verordnung aufgenommene Kontinuitätsregelung die weitere Gültigkeit der bisher erteilten Lastschrift-Ermächtigungen sichergestellt. Unternehmen, deren Kunden bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die vollumfängliche Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Die deutsche Kreditwirtschaft hat Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate zur Verfügung gestellt, die Lastschriftgläubiger für ihre Kunden verwenden können.
     
  • Das im deutschen Handel übliche Elektronische Lastschriftverfahren kann aufgrund einer Sonderregelung im SEPA-Begleitgesetz bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden.
Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Überweisung, Lastschrift, SEPA, Zahlungsverkehr, IBAN, Verbraucher, SEPA Überweisung, SEPA Lastschrift, Single Euro Payments Area
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