Ritter Sport verliert gegen Milka – Verpackung von Milka verletzt keine Markenrechte
Ritter Sport sieht in quadratischer Verpackung von Milka eine Verletzung der Markenrechte
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat jetzt entschieden, dass bezüglich der fast quadratischen Doppelpackung der Marke Milka keine Verwechslungsgefahr mit Verpackungen der Marke "Ritter Sport" besteht. Die Inhaberin der Marke Milka (Kraft Foods Deutschland GmbH) hatte 2010 Schokoladentafeln auf den Markt gebracht, bei denen zwei 40-g-Schokoladentafeln in einer Doppelpackung zusammengefasst waren. Mittels einer Perforierung in der Mitte ließ sich die Doppelpackung in zwei einzelne gleich große fast quadratische Hälften trennen. Die Verpackung der Tafeln war weitgehend in lila gehalten und trug die Aufschrift "Milka". Außerdem war die "lila Kuh" darauf abgebildet. Ritter Sport sah jedoch aufgrund der quadratischen Form der beiden Tafelhälften ihr auch als Marke eingetragenes bekanntes Kennzeichen verletzt und verlangte gerichtlich Unterlassung des Inverkehrbringens, Auskunft, Schadensersatzfeststellung und Vernichtung der bereits hergestellten Tafeln. Das Landgericht gab der Klage von Ritter Sport in weiten Teilen statt
Keine Verwechslung - Verbraucher achten bei Schokolade mehr auf Farbe und Schriftzug
In der Berufung hob das OLG das Urteil auf und wies die Klage von Ritter Sport ab. Nach Auffassung des Gerichts, das sich diesbezüglich auf Verbraucherumfragen berief, erkenne zwar der weit überwiegende Teil der Konsumenten eine quadratisch verpackte Schokoladentafel mit Seitenlaschen ohne zusätzliche Kennzeichnungen durch Aufschriften oder Bilder als eine solche der Marke Ritter Sport. Dennoch bestehe weder eine Verwechslungsgefahr noch die Gefahr einer Verwässerung der Klagemarke. Der Gesamteindruck bei den beanstandeten Tafeln werde weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug (hier Milka) bestimmt, so dass die Tafeln vom durchschnittlichen Verbraucher eindeutig der Marke Milka zugeordnet würden. Auch durch die unterschiedlichen Aufschriften auf den beiden Hälften ("Für Jetzt"/"Für Später“, etc.) werde signalisiert, dass es sich um zwei Hälften einer Doppelpackung handele. Die quadratische Grundform der Packungshälften trete demgegenüber so zurück, dass sie nicht mehr prägend sei. Die entsprechende Verbraucherumfrage habe auch ergeben, dass nur ein zu vernachlässigender Anteil der Befragten die Milka-Doppelpackung mit der Marke Ritter Sport in Verbindung bringe (OLG Köln, Urteil vom 30.03.2012; Az.: 6 U 159/11).
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