Lufthansa unterliegt Vielflieger - Entwertung des Meilenkontos bei Miles and More ist unwirksam
Lufthansa verschlechtert Teilnahmebedingungen bei Miles and More innerhalb eines Monats
Das Landgericht (LG) Köln hat jetzt die von der Lufthansa geänderten Teilnahmebedingungen bei dem Programm „Miles and More“ im Fall eines Vielfliegers für unwirksam erklärt. Die Lufthansa hätte das auf 887.000 Meilen angewachsene Konto eines IT-Beraters nicht auf diese Art und Weise entwerten dürfen. Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, so dass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind. Die Änderungen waren erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem im Newsletter der Lufthansa kommuniziert worden. Der Vielflieger zog gegen die Entwertung seines Meilenkontos vor Gericht.
Vielflieger erfährt durch Entwertung seines Meilenkontos rückwirkende Benachteiligung
Das LG gab ihm Recht. Auch wenn die Lufthansa die Bedingungen des Prämienkatalogs im "Miles and More"-Programm geändert habe, dürfe der Kunde damit nicht rückwirkend benachteiligt werden. Die Änderung hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, sei unwirksam. Generell sei die Lufthansa zwar berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es hier um eine freiwillige Leistung gehe. Eine solche Änderung müsse aber zumindest 4 Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt werden, so dass die Kunden eine ausreichende Übergangszeit erhielten, um die Meilen einzulösen (LG Köln, Urteil vom 16.03.2012; Az.: 32 O 317/11).
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