OLG Hamm veröffentlicht Leitlinien zum Unterhaltsrecht 2012
Leitlinien dienen als Anhaltspunkt für einheitliche Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Ende Dezember die aktuellen Leitlinien zum Unterhaltsrecht 2012 veröffentlicht. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk Hamm zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Die Düsseldorfer Tabelle hat zum 01.01.2012 keine Änderungen erfahren und ist fortgeschrieben worden. Änderungen/Streichungen beim Betreuungsunterhalt tragen der gefestigten Einzelfallrechtsprechung des BGH Rechnung und berücksichtigen auf der Bedarfsebene die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011. Zu den Folgerungen aus dieser Entscheidung für die Anwendung des § 1581 BGB hat sich in der Rechtsprechung der Senate noch keine abschließende Meinung gebildet; die betreffenden Nummern der Leitlinien sind daher zurzeit unbesetzt geblieben. Die Anhebung der Entfernungspauschale entspricht vergleichbaren Regelungen in anderen Leitlinien (OLG Hamm vom 27.12.2011).
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