Bundesnotarkammer führt seit Jahresbeginn 2012 Zentrales Testamentsregister
Langwieriger Schriftverkehr wegen Erbschein soll entfallen
Seit 01.01.2012 gibt es bei der Bundesnotarkammer in Berlin ein bundesweites Zentrales Testamentsregister. Über das elektronische Register kann künftig abgefragt werden, ob eine Verstorbene oder ein Verstorbener ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder Gericht hinterlegt hat. Im Todesfall werden die verwahrende Stelle und das zuständige Nachlassgericht unmittelbar elektronisch informiert, so dass umfangreicher und teils langwieriger Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden entbehrlich wird. Schnell kann bundesweit geklärt werden, ob und gegebenenfalls wo ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das führt zum schnellen Auffinden des Dokumentes und damit beispielsweise für Erben zur schnellen Erteilung eines Erbscheins. Aus Gründen des Datenschutzes beinhaltet das Register nicht den Text der jeweiligen Dokumente sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten des Erblassers.
Nur Gerichte und Notare sind registrierungsberechtigt
Die Registrierung erfolgt durch Gerichte und Notare (Melder). Diese übermitteln die Daten elektronisch an die Bundesnotarkammer. Die erforderlichen Angaben (zum Beispiel das Geburtsstandesamt und die Geburtenbuchnummer) muss der Erblasser zum Notar oder Gericht mitbringen. Dafür eignen sich Personenstandsurkunden sehr gut (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch etc.). Die Bundesnotarkammer speichert Angaben zum Erblasser, zur Urkunde und zur Verwahrstelle. Nicht gespeichert wird der Inhalt der Urkunde. Die Urkunde selbst wird auch nicht beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt.
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