Unisex: EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zu geschlechtsneutralen Versicherungsprämien
Versicherungen müssen Männer und Frauen gleich behandeln
Männer und Frauen sollen künftig keine unterschiedlichen Versicherungsbeiträge aufgrund des Geschlechts mehr zahlen.
Die EU-Kommission hat gestern so genannte Leitlinien veröffentlicht, damit Versicherer ein entsprechendes Urteil (Test-Achats) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 01.03.2011; Az.: C-236/09) leichter umsetzen können. Nun müsse die Versicherungsbranche einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungswesen gewährleisten.
Die Leitlinien stellen beispielsweise klar, dass das Urteil lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21.12.2012 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als „neuer Vertrag" angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen (Unisex-Tarife) vereinbar sind.
Das Geschlecht ist bisher ein bestimmender Risikofaktor für mindestens drei Produktkategorien: Kfz-Versicherung, Lebens- und Rentenversicherung und private Krankenversicherung. In allen drei Kategorien ist davon auszugehen, dass sich der Übergang zu einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung auf individueller Ebene auf Prämien und/oder Leistungen für Männer und Frauen auswirken wird. Je nach dem, welches Produkt betroffen ist, können die Prämien für bestimmte Verbrauchergruppen sinken oder steigen.
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