Familienpflegezeitgesetz kann zum 01.01.2012 in Kraft treten
Vereinbarung zur Familienpflegezeit ist für Arbeitgeber freiwillig
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) gebilligt. Damit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige pflegen zu können. Hierbei erfolgt die Familienpflegezeit auf freiwilliger vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Ein Bundesdarlehen wird die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts ermöglichen. Das Gesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, es wurde jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
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