Aufpassen: Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen
Legionellentests sind umlagefähige Betriebskosten
Seit 01.01.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Dies teilt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mit. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Die Aufwendungen können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen:
- das Speichervolumen beträgt mindestens 400 Liter oder
- das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle weist mindestens 3 Liter auf.
Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden. Entsprechende Laborlisten stellen die Landesgesundheitsministerien bzw. –ämter bereit. Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn Jahre aufbewahren.
Zentrale Anlagen zur Wassererwärmung sind meldepflichtig
Vermieter sind übrigens auch verpflichtet, die Existenz vorhandener zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten entsprechende Formulare im Internet an. Erfolgt die Anzeige nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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