Teurer - Neue Gebührenordnung für Zahnärzte ab 01.01.2012
Auch gesetzlich Krankenversicherte sind von der GOZ betroffen
Die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen werden um durchschnittlich rund sechs Prozent angehoben, dies führt bei den Zahnärzten zu Mehreinnahmen von mindestens 345 Millionen €. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung jetzt zugestimmt. Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) blieb seit 23 Jahren unverändert. Die neue GOZ soll die Weiterentwicklung und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der Zahnmedizin berücksichtigen. Geregelt ist in der Gebührenordnung, was Zahnärzte ihren Privatpatienten in Rechnung stellen dürfen. Gesetzlich Krankenversicherte sind auch betroffen – und zwar dann, wenn Behandlungen über Standardleistungen hinausgehen (bspw. Zahnersatz). Die Festzuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung sind nämlich für die meisten Patienten nicht ausreichend. Dadurch werden rund zwei Drittel der Kosten für Zahnersatz nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Der Zahnarzt wird künftig verpflichtet, dem Patienten bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag anzubieten.
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