Strafjustiz 2010 - Zahl der Verurteilten ist rückläufig
Straßenverkehrsdelikte stehen an der Spitze
2010 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) in Deutschland rund 813.300 Personen rechtskräftig verurteilt, knapp 4 % weniger als im Vorjahr (844.500). Damit ging die Verurteiltenzahl gegenüber 2007 (897 600), als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend durchgeführt wurde, um 9 % zurück. Ein rückläufiger Trend ist in den meisten Deliktgruppen zu verzeichnen. Den stärksten Einfluss auf die Gesamtentwicklung haben dabei die Straßenverkehrsdelikte. Im Jahr 2010 wurden knapp 174.600 Personen oder 21 % aller Verurteilten wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt. Die Struktur der verhängten Sanktionen ist gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert. Von allen im Jahr 2010 Verurteilten erhielten nur 5 %, also 44.000, eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei 102.900 Verurteilten (13 %) wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion war und ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2010 wurden 575.100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren 71 % aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 91.200 Personen (11 % aller Verurteilten) sanktioniert.
Zwei Drittel aller heranwachsenden Straftäter profitieren vom Jugendstrafrecht
Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 108.500 Personen nach Jugendstrafrecht (13 %) und 704.800 Personen nach allgemeinem Strafrecht (87 %). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis 20 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2010 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (66 %) zur Anwendung.
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