Verbraucherschutz und Energie – Gesetzliche Neuregelungen in August und September
Gesetzesänderungen im Bereich Lebensmittel, Hygienestandards und Netzausbau
Die Bundesregierung informiert aktuell über alle zum 01.09. bzw. im Laufe des Augusts eingetretenen Gesetzesänderungen. Die Neuregelungen sollen vor allem dem Verbraucherschutz und der beschleunigten Energiewende dienen.
- Dioxin-Frühwarnsystem in Kraft getreten
Private Labore sind ab sofort verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen. Hersteller müssen jetzt alle Ergebnisse ihrer Untersuchungen auf Dioxin melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesen heute in Kraft getretenen Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches wird der Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ umgesetzt (Inkrafttreten 04.08.2011).
- Mehr Infektionsschutz vor gefährlichen Keimen durch bessere Hygiene-Standards
Bei medizinischen Behandlungen erkranken in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Menschen. Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes schafft die Voraussetzungen dafür, die Hygiene in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Es verpflichtet alle Bundesländer, eine Krankenaushygiene-Verordnung zu erlassen. Außerdem werden die bestehenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für alle gesundheitlichen Einrichtungen bindend (Inkrafttreten 04.08.2011).
- Netzausbau wird beschleunigt
Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Höchstspannungsleitungen schneller gebaut werden können. Das Gesetz beinhaltet bundesweit einheitliche Genehmigungsverfahren für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen vor. Außerdem werden die Beteiligungsrechte der Bürger durch eine frühzeitige Einbindung in die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren gestärkt. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine parallele Internetnutzung vorgesehen. Die Änderungen stärken zudem die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Bereichen der Energieversorgung ("Erzeugung" und "Vertrieb"). Die Transportnetze sollen im Energiebereich als neutraler Marktplatz agieren, um einen flächendeckenden funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten (Inkrafttreten der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zum 04.08.2011, Netzausbaubeschleunigungsgesetz am 06.08.2011).
- Sondervermögen Energie- und Klimafonds wird erhöht
Die Bundesregierung hat zur Finanzierung der Energiewende ein Sondervermögen Energie-und Klimafonds eingerichtet. Das Geld fließt unter anderem in die CO2-Gebäudesanierung. Außerdem wird es für die Erforschung und Entwicklung erneuerbarer Energien sowie neuer Speichertechnologien verwendet (Inkrafttreten 06.08.2011).
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