Häuser bei Bing Maps Streetside – Widerspruch vorab bei Microsoft nur bis 30.09.2011 möglich
Widerspruch ist auch nach Veröffentlichung im Internet möglich
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass ein Vorabwiderspruch gegen die Abbildung von Hausansichten im Internetdienst Bing Maps Streetside von Microsoft nur noch bis zum 30.09.2011 möglich ist. Hierzu ist jede Privatperson berechtigt, die sich durch die Abbildung des eigenen oder von ihr bewohnten Hauses im Internet gestört fühlt. Die zeitliche Begrenzung ist notwendig, damit Microsoft sicherstellen kann, dass alle eingegangenen Widersprüche vor einer Veröffentlichung der Bilder bearbeitet werden. Wer die Frist verpasst, kann zwar auch noch später widersprechen, aber nicht sicher sein, dass die Bilder dann nicht schon ins Netz gestellt und durch Dritte weiterverbreitet wurden. Für den Widerspruch ist ein besonderes Formular zu verwenden, das auf der Internetseite von Microsoft unter
http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx
online ausgefüllt oder heruntergeladen und per Post versendet werden kann an:
Microsoft Deutschland GmbH; Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München
Bing Maps Streetside macht nur Gesichter und Kennzeichen unkenntlich
Der Geodatendienst Streetside erweitert das bereits vorhandene Kartenmaterial von Bing Maps um Panorama-Aufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit Mai werden die Bilder in Deutschland mit einer 360-Grad-Kamera erfasst, die auf einem Auto montiert ist. Die Kamerafahrten werden sich voraussichtlich über 18 Monate erstrecken. Microsoft informiert auf seiner Webseite über den Zeitplan für die Kamerafahrten in Deutschland, der kontinuierlich aktualisiert werden soll. Im Herbst plant Microsoft, die ersten Bilder im Internet zu veröffentlichen. Gesichter und Autokennzeichen macht Microsoft auf den Bildern automatisch unkenntlich, Hausansichten aber eben erst, wenn dies mit dem Widerspruch verlangt wird.
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