3,2 Promille auf dem Fahrrad – Radfahrer darf auch ohne MPU weiterradeln
Behörde verhängt Verbot für Fahrräder
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat gestern der Klage eines Fahrradfahrers gegen ein von der Region Hannover verhängtes Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (zu denen auch Fahrräder zählen) zu führen, stattgegeben. Dem Kläger war 2002 die Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung entzogen worden, nachdem er mit einem Blutalkoholgehalt von knapp 1,7 Promille einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Im September 2009 befuhr er mit einem Blutalkoholgehalt von etwas mehr als 3 Promille mit dem Fahrrad eine öffentliche Straße. Die Region Hannover überprüfte daraufhin die Fahreignung des Klägers und forderte ihn auf, unverzüglich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Weil der Kläger dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte ihm die Behörde, führerscheinfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Aufforderung zu unverzüglicher MPU ist keine korrekte Fristsetzung
Das Gericht gab der Klage statt, weil die Region die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen - anders als im Gesetz vorgesehen - nicht mit einer Frist versehen hatte. Die Behörde hatte den Kläger lediglich aufgefordert, das Gutachten "unverzüglich" vorzulegen, was das Gericht nicht als Bestimmung einer Frist ansah. Das führt dazu, dass das gegen den Kläger verhängte Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, rechtswidrig ist, ohne dass es auf die Fragen ankäme, ob die Behörde die Vorlage eines solches Gutachten zu Recht verlangen durfte und ob die Weigerung des Klägers, ein solches Gutachten vorzulegen, ein solches Verbot gerechtfertigt hätte. Die Region ist durch diese Entscheidung allerdings nicht gehindert, den Kläger erneut - diesmal unter Beachtung der Formalien - aufzufordern, ein Gutachten vorzulegen (VG Urteil vom 28.07.2011; Az.: 9 A 3272/10).
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