Aktuelle Gesetzesänderungen im Juli 2011
Bankenabgabe soll eine Milliarde jährlich bringen
Im Laufe des Juli 2011 sind nach Angaben des Informationsamtes der Bundesregierung mehrere neue Gesetze in Kraft getreten. Darunter fällt die neue Rechtsverordnung zur Bankenabgabe, das Auslaufen der Steinkohlesubventionierung, Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie des Umwandlungsrechts.
Rechtsverordnung zum Restrukturierungsfonds regelt Bankenabgabe
Mit der Bankenabgabe soll die Kreditwirtschaft künftig Restrukturierungs- und Abwicklungs-Maßnahmen von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken selbst finanzieren. Die Institute sollen mit der Bankenabgabe pro Jahr etwa eine Milliarde Euro in den Fonds einbringen. Das Beitragsaufkommen wird jedes Jahr neu bestimmt: Die Abgabesätze orientieren sich dabei am Geschäftsvolumen, der Risikoausrichtung und der Vernetzung des jeweiligen Instituts - also an den sogenannten systemischen Risiken. Am 26.07.2011 ist die Rechtsverordnung zum Restrukturierungsfonds in Kraft getreten. Sie regelt Einzelheiten, etwa die Höhe der Abgabesätze, den Mindestbeitrag und das Erhebungsverfahren. Erstmals zum 30.09.2011 wird die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die jährliche Bankenabgabe bei allen Kreditinstituten in Deutschland erheben. Die Beiträge fließen in den bei der FMSA eingerichteten Restrukturierungsfonds.
Subventionierter Steinkohlebergbau endet definitiv 2018
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz, das am 15.07.2011 in Kraft getreten ist, regelt das Auslaufen der Steinkohlesubventionierung in Deutschland bis zum Jahr 2018. Bis dahin werden Steinkohleförderung und -subventionierung weiter reduziert. Die verbliebenen fünf deutschen Bergwerke erhalten bis 2018 Schließungsbeihilfen und Beihilfen für Altlasten. Gleichzeitig erhalten ältere Bergleute weiterhin ein Anpassungsgeld. Ab 2018 gibt es keine Steuergelder mehr für die Aufrechterhaltung von unrentablem Steinkohlebergbau - in Deutschland und der ganzen EU.
Änderung des Vormundschaftsrechts
Seit dem 06.07.2011 sorgt das neue Gesetz für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Der Vormund trifft in Fällen, in denen Eltern das Sorgerecht verlieren, alle wichtigen Entscheidungen für das Kind. Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen und einmal monatlich Kontakt mit dem Kind oder Betreuten aufnehmen.
Änderung des Umwandlungsgesetzes
Durch das neue Umwandlungsgesetz sollen Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Regelungen befreit und finanziell entlastet werden. Seit dem 15.07.2011 erlaubt das Gesetz bei der Umstrukturierung z.B. von Aktiengesellschaften eine vereinfachte Vorbereitung der Hauptversammlung, die über eine Umwandlung beschließen soll. Den Aktionären können Unterlagen auf elektronischem Wege zugestellt werden; es besteht die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.
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