Formular aus dem Internet – Kaufvertrag über Gebrauchtwagen ist AGB
Gewährleistungsausschluss verstößt gegen Regeln zu AGB
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt entschieden, dass der mittels eines aus dem Internet heruntergeladene Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unwirksam ist. Im Ausgangsfall hatte der spätere Kläger von einem privaten Verkäufer einen gebrauchten PKW zum Preis von 6.900,- € erworben. Als Kaufvertrag hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet verwendet. Darin hieß es: „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung“. Einige Monate nach dem Kauf stellte der Kläger einen schweren Unfallschaden am PKW mit gravierenden Restschäden fest. Er verlangte vom Verkäufer, der von dem Vorschaden keine Kenntnis hatte, die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
Gewährleistungsausschluss ohne Einschränkung ist unwirksam
Das OLG gab dem Kläger Recht. Der Gewährleistungsausschluss sei unwirksam. Bei den Kaufvertragsklauseln aus dem Internet handele es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), weil diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert seien. Dafür gelten aber die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss ein wirksamer Gewährleistungsausschluss grundsätzlich eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie hinsichtlich Körperschäden enthalten. Da diese Einschränkungen im konkreten Fall fehlten, sei der vereinbarte Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam (OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011; Az.: 6 U 14/11).
- Kommentieren
- 4582 Aufrufe