Ampel missachtet - Radfahrer erhält kein Schmerzensgeld wegen Unfalls mit einem LKW
Radfahrer missachtet Ampel und fährt auf die Straße
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat laut Oberlandesgericht (OLG) Koblenz keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einem Unfall mit einem LKW. Der Radfahrer war bei einem Unfall 2005 unter den LKW geraten und schwer verletzt worden. Der Fahrer wollte rechts abbiegen und musste in der Kurve wegen einer grünen Fußgängerampel anhalten. Als die Fußgängerampel wieder Rot zeigte, setzte der LKW-Fahrer den Abbiegevorgang fort und kollidierte mit dem Radfahrer, der zwischenzeitlich auf die Straße gefahren war. Der Verletzte unterstellte ein Verschulden des LKW-Fahrers und nahmen ihn auf Ersatz der Krankenkosten in Höhe von ca. 80.000 € und auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 250.000 € in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage ab.
LKW muss nicht mit Überfahren der roten Ampel rechnen
Das OLG bestätigte das Urteil und betonte, dass der Kläger sich grob verkehrswidrig verhalten habe. Er sei extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem LKW die Straße zu überqueren. Er habe nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen sei. Gerade deshalb hätte er bei dem Auffahren von dem Gehweg auf die Straße äußerste Vorsicht walten lassen müssen. Stattdessen sei er auf die Straße gefahren, als die Ampel wieder rot gezeigt habe und daher mit einem Anfahren des LKW zu rechnen gewesen sei. Ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers könne dagegen nicht erkannt werden. Dieser habe insbesondere nicht damit rechnen können, dass ein Radfahrer vor der Fußgängerfurt die Fahrbahn überquere, obwohl die Ampel für die Fußgänger rot zeige. Aufgrund der gravierenden Verkehrsverstöße des Klägers scheide daher eine Haftung des LKW-Fahrers ganz aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2011; Az: 12 U 500/10).
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