Warnung der BaFin: Bankhaus Gabriel KG darf keine Bankgeschäfte betreiben
Bankhaus Gabriel KG untersteht nicht der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt, dass der Bankhaus Gabriel KG, Frankfurt am Main, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen erteilt wurde. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG zu betreiben.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen per Telefon
Das Bankhaus Gabriel behauptet auf seiner Internetseite, es zähle zu den wenigen unabhängigen Privatbanken und Finanzinstituten Deutschlands. Weiter heißt es dort: „1954 in Frankfurt von Dr. Ronald Gabriel gegründet, befindet sich das Traditionshaus heute nach wie vor in Familienbesitz.“ Personen, die sich als Mitarbeiter des Bankhauses Gabriel vorstellen, versuchen durch unaufgeforderte Anrufe per Telefon, den Angerufenen zum Erwerb bestimmter Aktien zu bewegen. Bei dem Bankhaus Gabriel handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Das Unternehmen ist gemäß § 39 KWG nicht befugt, den Begriff „Bank“ in der Firmierung oder zu Werbezwecken zu verwenden (BaFin, Mitteilung vom 17.06.2011).
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