Trotz Belästigung durch Lärm und Geruch - Keine Mietminderung wegen Schiffen auf dem Rhein
Mietminderung wegen Schiffsverkehr
Das Amtsgericht (AG) Köln hat jetzt entschieden, dass von Schiffen verursachter Lärm und Geruch einen Mieter nicht zur Mietminderung berechtigen. Geklagt hatte ein Vermieter, der sich damit gegen die Mietminderung bezüglich einer Wohnung im Hafengebiet des Rheins wandte. Die Mieterin hatte die Miete für mehrere Monate in Höhe von 3.700 € gekürzt, da sie durch laufende Frachtschiffmotoren und den entsprechenden Ausdünstungen der Anlegestelle gestört werde.
Mit Schiffen im Hafen ist zu rechnen
Das AG gab der Klage des Vermieters statt. Auch wenn die Mieterin nicht aus Köln stamme, sei es allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe führen. Da sich unmittelbar vor der Wohnung eine kilometerlange Kaimauer mit Treppenstufen befinde, habe die Mieterin damit rechnen müssen, dass dort auch Schiffe anlegen würden. Der vermeintliche Mangel sei also bekannt gewesen. Einer besonderen Aufklärung durch den Vermieter habe es dafür nicht bedurft. Es käme auch kein Mieter an einer Straße mit einem Taxistand auf die Idee, zu behaupten er habe nicht damit rechnen können, dass es zu Belästigungen durch Lärm- und Geruch der an- und abfahrende Fahrzeuge komme (AG Köln, Urteil vom 14.06.2011; Az.: 223 C 26/11).
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