Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz
Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf über die Neuordnung des Produktsicherheitsrechts beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig wieder Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll. Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Die Bestimmungen zum sogenannten GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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