Deutsche Bank unterliegt – Unaufgeforderte Zusendung eines Kontoauszugs ist gebührenfrei
Banken dürfen laut gerade veröffentlichter Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt a. M. kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das Urteil hat allerdings keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken, sondern richtet sich hier gegen die Deutsche Bank. Geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv). Laut Geschäftsbedingung der Deutschen Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 € zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden nach Angaben des vzbv zahlreiche andere Banken und Sparkassen. Der Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.
Eine solche Ausnahme hat das Landgericht im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden. (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.04.2011; Az.: 2-25 O 260/10).
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