BDV zu Silvester – Feuerwerksschäden richtig regulieren
Silvester werden wieder Abermillionen Raketen abgefeuert. Mit der Feierlaune ist es allerdings schnell vorbei, wenn eine Rakete ins Haus saust oder ein Kanonenschlag den Briefkasten zerfetzt. Der Bund der Versicherten (BdV) informiert aktuell, wer für den Schaden aufkommt, wenn etwas passiert und der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Der Hauseigentümer sollte sich in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden regulieren wird. Wenn sich eine Silvesterrakete durchs Fenster ins Wohnzimmer verirrt, empfiehlt der BDV, dass sich der Wohnungsinhaber mit dem eigenen Hausratversicherer in Verbindung setzen sollte. Beim explodierenden Silvesterböller unter dem eigenen Auto trete meist die Teilkaskoversicherung ein. Mit der Schadensregulierung sei zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings müsse eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden. Der Versichertenverband rät im Übrigen aktiven „Feuerwerkern“ zu einer Privathaftpflichtversicherung. Diese springe für ihn ein, wenn er im Eifer des Silvestergefechts einen Schaden anrichte. Der BdV empfiehlt beim Feuerwerk, Sicherheitsabstände einzuhalten, nicht auf Gebäude oder Menschen zu zielen und am besten eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher für den Notfall bereitzuhalten.
- Kommentieren
- 3021 Aufrufe