Düsseldorfer Tabelle 2011 – Änderungen beim Selbstbehalt
Die Düsseldorfer Tabelle 2011 enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert. Im Einzelnen sieht die Düsseldorfer Tabelle 2011 folgende Änderungen gegenüber 2010 vor:
- Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900,- € auf 950,- € erhöht. Die Anpassung lehnt sich an die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2011 an. Nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete können weiterhin 770 € behalten. Der Eigenbedarf bei Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten, gegenüber der Mutter oder dem Vater eines nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kinder oder den Eltern wird je nach Berechtigtem um 50 bis 100 € angehoben.
- Der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 € erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten sicherstellen.
- Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wird der Gesamtunterhaltsbedarf von 640,- € auf 670,- € erhöht. Darin enthalten sind 280,- € für die Kosten der Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung. Dieser Bedarfssatz wird auch bei Kindern mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird – was aber als höchstwahrscheinlich gilt. Die Leitlinien treten dann ab 01.01.2011 in Kraft. Die Tabelle selbst hat zwar keine Gesetzeskraft, sie dient in den entsprechenden OLG-Bezirken aber als Leitschnur. Die Tabelle finden Sie hier.
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