Parabolantenne abgelehnt - Mieter haben keinen Anspruch auf HDTV-Empfang
Der Wunsch, Fernsehprogramme in HDTV-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen. Auf diesen aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne bestehe nur dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, wie beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werde.
Im Ausgangsfall hatte der Mieter eigenmächtig eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert, um damit HDTV empfangen zu können. Der Vermieter forderte ihn daraufhin auf, die Antenne wieder zu entfernen. Nachdem das Berufungsgericht dem Vermieter Recht gegeben hatte, wies auch der BGH die Revision des Mieters zurück (BGH, Beschluss vom 21.09. 2010; Az.: VIII ZR 275/09).
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