BAG zweifelt an Tariffähigkeit christlicher Gewerkschaft
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tariffähig.
Die IG Metall hatte die Feststellung beantragt, dass die GKH nicht über ausreichend Mitglieder und eine ausreichende Durchschlagskraft verfüge, um als Gewerkschaft anerkannt zu werden. Das zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) hatte den Antrag abgewiesen. Trotz der sehr geringen Mitgliederzahl zeige bereits die Zahl von inzwischen über 120 Tarifverträgen, dass die GKH vom sozialen Gegenspieler als Tarifpartner wahr- und ernst genommen werde. Das BAG war anderer Meinung. Voraussetzung der Tariffähigkeit sei eine Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler. Die Gewerkschaft müsse zudem auch organisatorisch in der Lage sein, die Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Die Tariffähigkeit komme in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck. Nach diesen Grundsätzen sei im Streitfall zweifelhaft, ob die GKH tariffähig ist. Die GKH habe ihre Mitgliederzahl bislang nicht offengelegt und die Leistungsfähigkeit ihrer Organisation nicht ausreichend dargestellt. Zudem indiziere die gemeinsam mit dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) abgeschlossenen Tarifverträge weder Durchsetzungsfähigkeit noch organisatorische Leistungsfähigkeit der GKH (BAG, Beschluss vom 05.10.2010, Az.: 1 ABR 88/09).
- Kommentieren
- 3319 Aufrufe