Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten
Das Bundeskabinett hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das dafür sorgen soll, dass die Schieflage einer systemrelevanten Bank unter Vermeidung von Enteignungen ohne Gefahr für das Finanzsystem bewältigt werden kann. Die Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer solchen Bank soll dabei nicht, wie in der Vergangenheit, durch den Staat, sondern vorrangig vom Finanzsektor selbst finanziert werden. Durch die Bankenabgabe werde zum einen die künftige Haftung des deutschen Steuerzahlers begrenzt. Zum anderen liefere sie einen wichtigen Beitrag zur Krisenprävention, indem die Beitragsbemessung am jeweiligen systemischen Risiko eines Kreditinstituts ausgerichtet sei. Das in Artikel 1 des Entwurfs enthaltene Gesetz sieht mit der Einführung eines Sanierungsverfahren und eines Reorganisationsverfahren ein zweistufiges Verfahren vor, das einen effektiven Rahmen für kollektive Verhandlungslösungen schaffen soll. Das Reorganisationsverfahren orientiert sich am in der Wirtschaft üblichen Insolvenzplanverfahren und wird ausschließlich auf Initiative des Kreditinstituts selbst eingeleitet. Sind die Beteiligten (Bank und Gläubiger) nicht bereit, aktiv an einer Reorganisation mitzuwirken wird es dem Staat er möglicht, die zur Abwendung der Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems erforderlichen Maßnahmen auch gegen den Willen des Instituts und der an ihm beteiligten Anteilsinhaber zu ergreifen. Der BAFin wird erlaubt, die systemrelevanten Teile und Funktionen des Instituts von den Folgen einer bevorstehenden Insolvenz abzuschotten, sofern dies erforderlich ist. Dies kann durch eine Übertragung auf einen anderen Rechtsträger erfolgen. Außerdem sollen die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
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