Neues Gesetz soll Bürger vor überlanger Verfahrensdauer schützen
Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen. Bislang gibt es dafür im deutschen Recht keine eigene Rechtsschutzmöglichkeit. Die Neuregelung sichert den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Ein betroffener Bürger kann künftig eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben. Er kann Ersatz für die Nachteile verlangen, die durch die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer entstanden sind. Zuvor muss er aber das Gericht, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben. Die Regelung sei so ausgestaltet, dass für die Justiz in Deutschland keine unnötigen Mehrbelastungen entstünden. Dies gebe den Richtern die Möglichkeit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu leisten. Eine Verzögerungsrüge könne erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden, damit Gerichte nicht durch Kettenrügen belastet würden und ein Richter ausreichend Zeit habe, auf die Rüge wirksam zu reagieren. Aus dem gleichen Grund könne im Anschluss an eine Verzögerungsrüge auch frühestens nach sechs Monaten Klage beim Entschädigungsgericht eingelegt werden.
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