Verbotene Absprachen – Bundeskartellamt verhängt 91 Millionen € Geldbuße gegen Alstom
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von rund 91 Mio. € gegen die Alstom Power Systems GmbH in Mannheim und gegen zwei ehemalige Geschäftsführer wegen Kundenzuteilungs-, Quoten- und Preisabsprachen bei Großdampferzeugern verhängt. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes war die Alstom Power Systems GmbH unter ihrer früheren Firmenbezeichnung EVT Energie- und Verfahrenstechnik GmbH zusammen mit den Anbietern Babcock, Steinmüller und Lentjes in den 90er Jahren bis zum Jahr 2003 an Kartellabsprachen im Rahmen von Ausschreibungen für Großdampferzeuger für Braunkohlekraftwerke beteiligt. Die Absprachen betrafen die Dampfkessel für die Kraftwerke Schkopau, Schwarze Pumpe, Lippendorf und Boxberg in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen sowie das Kraftwerk BoA 1 in Nordrhein-Westfalen. Die Kesselanbieter vereinbarten, dass jedes der beteiligten Unternehmen mindestens einen dieser Großaufträge zu überhöhten Preisen erhalten sollte. Zu diesem Zweck stimmten sie ihre Angebotspreise detailliert ab und legten damit fest, wer jeweils das günstigste Angebot abgeben und den Zuschlag erhalten sollte. Dieses Unternehmen übernahm dann die Federführung in dem jeweils zur Durchführung des Auftrags gebildeten Konsortium. Dabei teilten die Unternehmen die Auftragswerte auf Basis der jeweiligen Marktanteile so unter sich auf, dass die Kapazitäten aller Anbieter über die gesamten Aufträge hinweg gut ausgelastet waren. Die vom Bundeskartellamt gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße von 91 Millionen wurde anhand des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung bis Juli 2005 berechnet. Danach kann die Bußgeldhöhe bis zum Dreifachen des Mehrerlöses betragen, der durch das Kartell erzielt wurde.
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