Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts beschlossen
Die Bundesregierung hat jetzt einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieser dient der Novellierung des aus dem Jahr 1994 stammenden Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, deren Regelungen infolge technischer Entwicklungen, Marktentwicklungen und gewandelter Bedrohungsszenarien in weiten Teilen nicht mehr zielführend sind. Hauptzweck ist dabei die Sicherstellung der Versorgung mit grundlegenden Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten für die Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, für eine leistungsfähige Verwaltung und Wirtschaft, für Katastrophenbewältigung und nicht zuletzt auch für die Landesverteidigung. Dies gilt insbesondere bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen und Sabotagehandlungen, in Krisenzeiten und im Spannungs- oder Verteidigungsfall, wenn Infrastrukturen und Kapazitäten, die gewöhnlich vorhanden sind, nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes geändert, die die Erteilung von Auskünften über Bestandsdaten betreffen. Dadurch wird zum einen den Telekommunikationsunternehmen die gebotene Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Verpflichtung gegeben. Zum anderen sollen künftig für Anfragen von Behörden keine unterschiedlichen Entschädigungsregeln mehr bei gleichartigen Auskünften gelten. Zusätzlich wird mit dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des EuGH umgesetzt und als Konsequenz daraus die Regelung über die Regulierung neuer Märkte im Telekommunikationsgesetz aufgehoben.
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