Teurer als geplant – Gebührenverordnung für neuen Personalausweis veröffentlicht
Am 01.11.2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das neue Ausweisdokument fest. Die entsprechende Verordnung (Personalausweisgebührenverordnung) weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Für Bürger ergeben sich durch die Einwände des Bundesrats folgende Änderungen:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 €
- Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr 22,80 €.
- Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 € entrichten.
- Vorläufiger Personalausweis 10 €
Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe. Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun 6 €.
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