OMV-Übernahme verstößt nicht gegen das Kartellrecht – Kein Tankstellenoligopol in Ostdeutschland
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass die Übernahme von 59 ostdeutschen Tankstellen der OMV Deutschland GmbH (OMV) durch die Total Deutschland GmbH (Total) nicht kartellrechtswidrig ist. Das Bundeskartellamt hatte den geplanten Zusammenschluss Anfang.2009 untersagt. Total bilde zusammen mit den Mineralölgesellschaften Shell, Aral/BP, ConocoPhillips/Jet und ExxonMobil/Esso auf dem relevanten ostdeutschen Tankstellenmarkt ein marktbeherrschendes Oligopol. Total und OMV hatten hingegen u. a. geltend gemacht, dass der Zusammenschluss nicht der deutschen Fusionskontrolle unterliege und im Übrigen ein wesentlicher Innen- und Außenwettbewerb bestehe. Das OLG hält die Übernahme der Tankstellen durch Total für zulässig, weil durch den geplanten Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung verstärkt oder begründet werde. Der Markt für Diesel- und Ottokraftstoff sei getrennt zu beurteilen, weil beide Produkte aus Sicht des Nachfragers nicht austauschbar seien. Es sei ferner auf die Marktsituation auf den hier relevanten Regionalmärkten abzustellen. Die genannten Unternehmen hätten dort zwar teilweise einen Marktanteil von mehr als zwei Drittel. Total und OMV hätten aber nachgewiesen, dass im Innenverhältnis zwischen ihnen und den anderen genannten Mineralölgesellschaften sowie im Verhältnis zu den weiteren Marktteilnehmern wesentlicher Wettbewerb bestehe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2010; AZ.: VI-2 U Kart 6/09).
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