Neues Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte beschlossen
Der Bundestag hat aktuell das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte verabschiedet. Konkret sollen damit so genannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen der Eurozone per Gesetz verboten werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden potenziell krisenverstärkende Transaktionen verboten. Betroffen sind Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind:
- ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien,
- ungedeckte Leerverkäufe in Staatspapieren von Euro-Ländern und
- ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Ausfallrisiken von Euro-Ländern, die ohne Absicherungszweck erworben werden.
Zugleich ermächtigt das Gesetz die BaFin - im Einvernehmen mit der Bundesbank - vorübergehend weitere Derivategeschäfte bis zur Dauern von zwölf Monaten zu verbieten. Dieses Verbot kann die BaFin maximal um weitere zwölf Monate verlängern. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetz ein zweistufiges Transparenzsystem - also eine Melde- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht - für so genannte Netto-Leerverkaufspositionen einführen. Der Bundesrat berät am 09.07. abschließend über den Gesetzentwurf.
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