Überfällige Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie: Kommission betreibt Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat jetzt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten in den zwölf Mitgliedstaaten (darunter Deutschland), die die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie noch nicht abgeschlossen haben, beschleunigt werden. Die Richtlinie (RL 2006/123/EG) wurde Ende 2006 verabschiedet und war von allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 28.12.2009 umzusetzen. Sie deckt ein großes Spektrum an Wirtschaftstätigkeiten ab - wie Dienstleistungen für Privatkunden, im Bauwesen und Fremdenverkehr sowie Dienstleistungen zahlreicher reglementierter Berufe - die rund 40 % des BIP der EU und der Beschäftigung in der Union ausmachen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung eines umfassenden Reformprogramms, zu dem auch die Aufhebung ungerechtfertigter regulatorischer Hindernisse und eine Vereinfachung der Verwaltung zählen. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat bereits "horizontale" Durchführungsbestimmungen erlassen und die meisten Länder haben bereits spezifische Vorschriften entsprechend geändert. Jetzt hat die Kommission den Mitgliedstaaten, die ihr noch nicht die Annahme sämtlicher von der Richtlinie geforderter regulatorischer Änderungen gemeldet haben, eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Dabei handelt es sich um Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien und das Vereinigte Königreich. Übermitteln diese Staaten binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.
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