Reaktion auf die Finanzkrise - Bundeskabinett wird ungedeckte Leerverkäufe verbieten
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte verabschiedet. Konkret will die Bundesregierung ungedeckte Leerverkäufe per Gesetz verbieten und diesbezügliche Reformbemühungen auch international weiter vorantreiben. Geplant ist, bestimmte potenziell krisenverstärkende Transaktionen gesetzlich zu verbieten. Diese sind:
- ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien,
- ungedeckte Leerverkäufe in Staatspapieren von Euro-Ländern,
- ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Ausfallrisiken von Euro-Ländern, die ohne Absicherungszweck erworben werden.
Das Verbot betrifft Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind. Zugleich ermächtigt das Gesetz die BaFin und das Bundesministerium der Finanzen, vorübergehende und dauerhafte Verbote anzuordnen. Dies betrifft Derivate, die Leerverkäufe in deutschen Aktien und in Staatspapieren von Euro-Ländern abbilden. Außerdem kann es Währungsderivate auf den Euro betreffen, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen. Flankierend will die Bundesregierung mit dem Gesetz ein zweistufiges Transparenzsystem - also eine Melde- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht - für so genannte Netto-Leerverkaufspositionen einführen.
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