EU-Kommission: Neue Wettbewerbsvorschriften für Vertrieb und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die EU-Kommission hat gestern die überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung inklusive Leitlinien soll den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken, da der Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtert wird. Auf der Grundlage der überarbeiteten Regeln kann die Kommission wirksam gegen Kfz-Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Den neuen Regeln zufolge kommen Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten nur noch dann für die Gruppenfreistellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 % hat. Auf der Grundlage der neuen Regeln kann die Kommission die Verbraucher besser vor möglichen Missbräuchen schützen, so beispielsweise, wenn ein Hersteller unabhängigen Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen verweigert. Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Die Vorgaben treten in Bezug auf die Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen am 01.06.2010 in Kraft bzw. in Bezug auf die Märkte für den Kfz-Verkauf am 01.06 2013. Sie gelten bis zum 31.05.2023.
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